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Das Unternehmen Beoneb OU erklärt als Hersteller der implementierten E-Invoicing-Lösung in eigener Verantwortung, dass die genannte Lösung den geltenden Steuervorschriften für die Ausstellung, den Empfang und die Speicherung von elektronischen Rechnungen entspricht. Dies gewährleistet die Einhaltung der Verordnung zur Regelung der Rechnungsstellungspflichten des Königlichen Dekrets 1619/2012, der Anforderungen von Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe j) des Gesetzes 58/2003 vom 17. Dezember (Allgemeines Steuergesetz), insbesondere des Königlichen Dekrets 1007/2023 und der dazugehörigen Durchführungsverordnungen, die Einhaltung von Artikel 2 bis des Gesetzes 56/2007 vom 28. Dezember über Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft sowie aller weiteren anwendbaren Vorschriften.
Diese Erklärung wird als Nachweis im Rahmen des Programms Kit Digital ausgestellt.